Hochhäuser in Zürich: hochemotional

Mathias Egloff, Gemeinderat SP10

Für die Delegierten der Stadt war es an diesem Donnerstag im Juli dann doch klar: Der Vorschlag des Gemeinderates findet eine solide Mehrheit. Deshalb stimmen wir am 27. September JA dazu und NEIN zum Antrag Stadtrat; Stichentscheid: Vorschlag Gemeinderat.

Die Hochhausrichtlinien sind überfällig zur Überarbeitung. Was 2001 noch sinnvoll schien, ist es heute nicht mehr, und sehr viele Themen fehlen ganz. So gibt es keine Vorschriften zur Hitzeminderung, keine Regelung zur Verdichtung und die neuen kommunalen Richtpläne sind noch gar nicht berücksichtigt, weil es sie damals noch nicht gab. Hochhäuser sind zwar kein Mittel zur Verdichtung, sondern erlauben an bestimmten Orten eine klügere Anordnung der Nutzung auf einer Parzelle. Sie müssen als massive, dominante Baukörper aber besonders sorgfältig gestaltet werden und ihre zweifellos vorhandenen negativen Auswirkungen müssen aufgefangen werden.

Also muss neu festgelegt werden, wo und unter welchen Bedingungen ein Haus höher gebaut werden darf als 25 m.

Damit endet die Einigkeit. Der Stadtrat schlägt grosszügige neue 40 m Gebiete vor und scheidet ein neues Gebiet aus, in dem unter gewissen Bedingungen 60 m Hochhäuser bewilligt werden können (wenn es auf der Parzelle noch ausreichend Ausnützungsreserve hat und die Vorgaben aus den Richtlinien eingehalten werden oder wenn ein Gestaltungsplan bewilligt wird, der das alles übersteuert).

Die Hochbau-Kommission hat dieses Geschäft zwei Jahre lang beraten, hat um einen mehrheitsfähigen Kompromiss gerungen und ein externes Gutachten erstellen lassen. Das Resultat ist ein vom Gemeinderat angenommener Kompromiss mit verkleinerten Hochhausgebieten.

Die Kommission hat die Hochhausrichtlinien weiter geschärft und das Ziel verfolgt, die sozialräumliche Entwicklung positiv zu steuern. Das heisst, es wurde der Gefahr begegnet, dass nur sehr teure Wohnungen gebaut werden, die sich grosse Teile der Bevölkerung nicht leisten können. Zwar können überall Hochhäuser mit einem Gestaltungsplan gebaut werden, aber dieser muss dann vom Gemeinderat genehmigt werden, und hat nur eine Chance, wenn er namhaft zu den Zielen der Stadt, vor allem dem Drittelsziel des gemeinnützigen Wohnungsbaus, beiträgt. Genossenschaften können diesen Weg wählen.

Wer Mehrausnützung aus der kommenden Bau- und Zonenordnung oder aus anderen Instrumenten erhält, muss diese zu einem Teil mit gemeinnützigen Wohnungen realisieren. Renditehochhäuser, die keinen Wohnraum für alle schaffen, soll es in Zürich nicht geben.

Nachdem der Gemeinderat die neuen Hochhausrichtlinien gutgeheissen hatte, haben GLP und FDP das Behördenreferendum ergriffen (neu kann das eine Minderheit im Rat tun). Dazu hat der Stadtrat von seinem (ebenfalls neueren) Recht Gebrauch gemacht, dem austarierten Vorschlag des Gemeinderates seinen ursprünglichen, unveränderten Vorschlag zur Abstimmung gegenüberzustellen.

Die Delegiertenversammlung der SP Stadt Zürich hat sich für den gemeinderätlichen Kompromiss ausgesprochen und lehnt den Vorschlag des Stadtrats ab.

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